Wer ist berechtigt?

Kommen Sie zu uns, wenn …

  • die Finanzierung der notwendigen Dinge des Lebens für Sie momentan zur Herausforderung wird.
  • die aktuellen Rahmenbedingungen (z.B. durch die Teuerungen) schwierig sind.
  • Sie das Gefühl haben, sich aus finanziellen Gründen Alltägliches nicht mehr leisten zu können.

Was müssen Sie dafür tun?

  • Kommen Sie während der Öffnungszeiten in jene Ausgabestelle, die laut Karte für Ihren Wohnort zuständig ist.
    Gerne können Sie uns auch vorab telefonisch oder per Mail kontaktieren.
  • Bitte bringen Sie die Meldebestätigungen und Einkommensnachweise* aller im Haushalt lebenden Personen mit.

Nach unbürokratischer Prüfung Ihrer Situation ist der erhaltene Berechtigungsausweis für das jeweilige Jahr gültig.
Damit haben Sie die Möglichkeit, mit einem symbolischen Beitrag (aktuell €2,–) für sich und Ihre Familie Lebensmittel zu beziehen.

Wichtig: Wenn Ihr Einkommen über den Richtlinien liegt, Sie aber vorübergehend Unterstützung benötigen, melden Sie sich bitte.
Wir finden sicher eine Lösung!

 

 

 

 

 

*  Bei den Einkommensgrenzen richten wir uns nach den aktuellen Daten der EU-SILC
(Gemeinschaftsstatistiken zu Einkommen und Lebensbedingungen) veröffentlicht unter
Statistik Austria und dem Verein Armutskonferenz.