Wer ist berechtigt?
Kommen Sie zu uns, wenn Sie …
- ein zu geringes Einkommen haben
- eine zu niedrige Pension beziehen,
- vom Arbeitslosengeld leben müssen,
- Mindestsicherung beziehen,
- sich in einer vorübergehenden Notlage befinden
Kommen Sie einfach eine halbe Stunde vor der offiziellen Öffnungszeit in eine unserer Ausgabestellen oder melden Sie sich telefonisch (Tel.Nr. +43 (0)677 61346541) oder per Mail (office@flachgauertafel.at) bei uns.
Nach einem Gespräch über Ihre aktuelle persönliche Situation (bitte bringen Sie Einkommensnachweise und für jedes Familienmitglied eine Meldebestätigungen mit) und einer kurzen unbürokratischen Prüfung erhalten Sie direkt Ihre Berechtigungskarte.
Diese Karte ermöglicht es Ihnen, pro Öffnungstag Lebensmittel für Sie und Ihre Familie um einen symbolischen Beitrag (€2,–) zu beziehen.